davidseck vereinsstatuten





Vereinsstatuten Davidseck

1. Name und Sitz
I. Unter dem Namen „Davidseck“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz an der Davidsbodenstrasse 25, 4056 Basel.
II. Der Vereinsname ist ortsgebunden; im Falle eines Wegzugs und Weiterbestehen des Vereins muss der Name geändert werden.


2. Zweck
I. Der Verein DAVIDSECK entsteht aus der bestehenden einfachen Gesellschaft „Davidseck“ und übernimmt deren Idee und Ausrichtung.
II. Der Verein soll das Fortbestehen der Davidseck-Idee sichern.
III. Der Verein bezweckt eine Ateliergemeinschaft und die Vermietung des Veranstaltungsraums in den Räumlichkeiten des Davidseck.
IV. Der Zweck der Ateliergemeinschaft ist Austausch, gegenseitige Inspiration sowie gemeinsame Projekte.
V. Der Verein hat das Ziel, das Quartier mit verschiedenen kulturellen Anlässen zu beleben.
VI. Der Veranstaltungsraum soll von extern gemietet werden können. So entsteht an diesem Begegnungsort ein vielfältiges Angebot von und für die AnwohnerInnen und über die Quartiersgrenze hinaus.
VII. Das als Verein organisierte Davidseck arbeitet nicht gewinnorientiert. Überschüsse werden in die Lokalität und in die Anlässe investiert. Ein finanzielles Polster soll Mieteinbussen und unerwartete Ausgaben (z.B. Defekte und Haftpflicht) auffangen können.


3. Mitgliedschaft
I. Es können alle am Davidseck Interessierte Mitglied werden. Es gibt nachfolgende Mitgliedsvarianten: Passivmitglieder sind nicht aktive Mitglieder und bezahlen einen jährlich anfallenden Mitgliederbeitrag. Aktivmitglieder sind vom Vorstand ernannte Mitglieder, die sich über längere Zeit fürs Davidseck engagieren. Aktivmitglieder bezahlen einen jährlich anfallenden Mitgliederbeitrag. Freimitglieder sind vom jährlichen Mitgliederbeitrag befreit. Vorstandsmitglieder und AteliermieterInnen sind automatisch Freimitglieder.
II. Eine Ablehnung bedarf keiner Begründung.
III. Mitglieder werden regelmässig über Aktivitäten im Davidseck informiert und zur Jahresversammlung eingeladen. Alle Mitglieder profitieren zum Beispiel in Form von Vergünstigungen, die je nach Mitgliederart variieren. Der Vorstand legt die jeweiligen Varianten fest.
IV. Ein Vereinsaustritt ist jederzeit auf Ende Kalenderjahr möglich. Das Austrittsschreiben muss schriftlich per Post oder Email erfolgen.
V. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid und begründet diesen; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an eine Vereins- oder die Jahresversammlung weiterziehen.
VI. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss, Nichtbezahlung des Mitgliederbeitrags oder Tod.


4. Organisation
I. Die Organe des Vereins sind die Jahresversammlung und der Vorstand.
II. Der Verein Davidseck wird vom Vorstand organisiert. Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.
III. Die Funktionen KassierIn, PräsidentIn und VizepräsidentIn werden von Personen aus dem Vorstand ausgeführt. Der Vorstand wird durch die Jahresversammlung gewählt. Die Amtszeit beträgt 1 Jahr und kann durch Wiederwahl verlängert werden.
IV. Bei Abstimmungen im Vorstand gilt der Mehrheitsentscheid.
V. Bei den regelmässig stattfindenden Vorstandssitzungen sind die AteliermieterInnen eingeladen.
VI. Der Vorstand kann nur aus wichtigen Gründen (Art. 65 III. ZGB, Grobfahrlässigkeit, Handlungen gegen den Vereinszweck, Finanzmissbrauch, Kompetenzüberschreitungen ...) von der Vereinsversammlung abgesetzt werden.
VII. Die Jahresversammlung findet einmal jährlich statt.
VIII. Bei Abstimmungen gilt der Mehrheitsentscheid. Statutenänderungen, Entscheide bezüglich Vereinsauflösung und eine Absetzung bzw. Wahl des Vorstands benötigen eine Zweidrittel-Mehrheit aller Anwesenden.


5. Haftung / Mittel
I. Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
II. Zur Verfolgung des Vereinszwecks verfügt der Verein über die Mieteinnahmen der Atelierplätze und des Veranstaltungsraumes. Zusätzlich werden jährliche Mitgliederbeiträge erhoben.


6. Auflösung
I. Die Auflösung des Vereins ist jederzeit anlässlich einer Vereinsversammlung möglich und benötigt eine Zweidrittel-Mehrheit der Anwesenden.


7. Inkrafttreten der Statuten
I. Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 16.1.2015 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.


Die Tagespräsidentin und die Vorstandsmitglieder

Denise Amstutz

Ueli Beo von Arx
Johanna Rees
Barbara von Arx


Basel, 16.1.2015

Davidseck
Davidsbodenstrasse 25
4056 Basel











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